Cannabis-Anbau

         in Kleingärten verboten

          

Trotz der beschlossenen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Anbau in den Kleingartenanlagen verboten.

Das neue Cannabis-Gesetz erlaubt den Anbau von drei Pflanzen in der eigenen Wohnung.

Da das Wohnen im Bundeskleingartengesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt sei, gelte diese Regelung nicht. Ein Problem sei auch die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes.

Ein gemeinschaftlicher Anbau sei ebenfalls nicht möglich, da der Abschluss eines Pachtvertrages nur mit sogenannten natürlichen Personen möglich sei.

 

 

Der Vorstand

16.03.2024

 

 

 

 

 

Thema Hecke schneiden

 

 

§ 5 der Gartenordnung

…….Hecken aller Art nicht zwischen dem 1. April und 20. Juni schneiden………

§ 8 der Gartenordnung

……Hecken zum Gartennachbar sind bis zu einer Höhe von 1,20m möglich, oder nach Absprache auch höher…….

…..vorhandene Hecken an den 5 Hauptwegen sind bis zu einer Höhe von 1,60m möglich.

Auf der Zwischenwegen ist wegeeinheitlich eine Höhe von 1,20m zu schneiden.

 

Der Vorstand